03.11.-07.11.2025
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß § 3002.1 zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Stationsprüfungen:
1. Erster Kontakt und Pferdepflege
Ansprechen des Pferdes und Annähern an das Pferd, Aufhalftern und aus der Box holen Halten an einer vorgegebenen Stelle, Anbinden, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Passieren anderer Pferde Pferdepflege, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Anlegen von Beinschutz, Aufzäumen, Erläuterung der Ausrüstungsgegenstände
2. Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Haltung, Fütterung und Gesundheit
Es geht ausschließlich um ein Grundwissen/Grundverständnis der folgenden Punkte:
Während der Prüfung sind die oben genannten Themengebiete direkt am Pferd zu demonstrieren bzw. zu erklären.
3. Praktischer Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Führen im eingezäunten Bereich
Bodenarbeit ist zunächst die Erziehung des Pferdes vom Boden aus, also die Grundlage für eine harmonische Verständigung zwischen dem Menschen und dem Pferd. Die Bodenarbeit findet im alltäglichen Umgang mit dem Pferd statt. Sie ist deshalb eng mit dem Wissen um das Wesen des Pferdes, seinen Bedürfnissen und seinen natürlichen Verhaltensweisen verknüpft. Sie fördert das Vertrauen und den Respekt des Pferdes gegenüber dem Menschen und damit auch die Sicher
heit im Umgang mit dem Pferd. Pflicht
Dreiecksvorführung (siehe Skizze 1) Wahlmöglichkeiten
Bodenarbeitsparcours mit Geradeaus Führen von beiden Seiten, von Punkt zu Punkt, Gangmaßwechsel im Schritt, Slalom, Traben auf gerader Linie, Rückwärtsrichten bzw. Rückwärtstreten (siehe Skizze 2) oder
Vormustern / Führen auf gerader Linie (siehe Skizze 3) dabei: Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung beachten (evtl. Prüfungsgespräch)
Ausrüstung:
4. Praktischer Umgang mit dem Pferd in Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
. Ausrüstung: Halfter und Führstrick/Leitseil oder Zäumung mit Trense und Zügeln
Führen in Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
Unter „Öffentlicher Raum“ wird der nicht geschlossene Nahbereich des Hofes verstanden, bei dem Begegnungen mit Dritten möglich bzw. wahrscheinlich sind. Mindestens drei Situationen sind darzustellen
ACHTUNG: das Reiten ist kein Bestandteil des Pferdeführerscheins!
zzgl. Prüfungsgebühr in höhe von 35€
PRÜFUNGSTAG SAMSTAG
Bei BUCHUNG weiterer Abzeichen Reduziert sich die Gebühr für den Pferdeführerschein auf 100€
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