03.11.-07.11.2025
Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter zu richten.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
3. Zugelassene Pferde:
5-jährige und ältere, die den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt. Ausrüstung Ausrüstung in Anlehnung an Richtlinien Band 6. Longe im inneren Gebissring angebracht;
Hilfszügel: Einfacher Ausbindezügel, Laufferzügel, Dreieckszügel
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:
1. Longieren
Folgende Aufgabenstellungen sind nach Weisung der Richter zu longieren: Fachgerechtes Longieren (einschl. Ausrüsten) von ausgebildeten Pferden in den 3 Grundgangarten dabei Übergänge zwischen den Gangarten Schritt und Trab, sowie Trab und Galopp zeigen. Durchführung des Handwechsels. (Die oben aufgeführten Grundfertigkeiten des Longierens sollen nach Weisung durch den Ausbilder oder die Prüfer vorgestellt werden. Alternativ kann nach festgelegtem Leitfaden longiert werden (siehe Anlage) Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Es sind folgende Aspekte zu prüfen: Korrektes Ausrüsten, Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel (Ausbinder, Laufferzügel, Dreieckszügel) Fachsprache/Vokabular Korrekte Longierposition Einwirkung auf das Pferd, Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Peitsche, Longe,Körpersprache) und das Einrahmen des Pferdes mit den Hilfen einschl. Körpersprache Takt, Losgelassenheit und Gehorsam des Pferdes Weiche Verbindung zwischen Longenführerhand und Pferdemaul Sicherheit beim Handwechsel (lt. Richtlinien Band 6) Erkennen des korrekten Handgalopps Reflexion des eigenen Longierens und Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit. Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren (siehe APO Text) Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer - Abzeichen Longieren - Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, 48231 Warendorf 7 Stand: Oktober 2019
2. Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf das praktische Longieren, Reit-/Longierlehre Das Gespräch soll zeigen, wie sehr der Bewerber in der Lage ist sein theoretisches Wissen der Reitlehre auf seine Handlung zu übertragen. Ort: Die Reflektion kann nach der praktischen Teilprüfung gesondert in der Reithalle/Station/Raum stattfinden.
Station 2
Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Ethischen Grundsätze/ Verhaltenskodex. Die Thematik sollte mit angemessenem Bezug zur Praxis und dem eigenen täglichen Umfeld durchgeführt werden.
Station 3
Bodenarbeit: – Vorführen auf der Dreiecksbahn – Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth) – systematische Desensibilisierung (Umweltreize) Anforderungen Bodenarbeit siehe Merkblatt Bodenarbeit (oder RA 5) Ort: Reithalle/Außenplatz Ein Pferd darf max. 3x in der Station Bodenarbeit eingesetzt werden. Ausrüstung: Pferd mit Trense Führender: Handschuhe empfohlen, Reithelm/ Reitkappe freiwillig, Gerte erlaubt
Preis zzgl. Prüfungsgebühr!
PRÜFUNGSTAG SAMSTAG
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